Beitragsordnung
Beschlossen am 29.10.2019 durch die Vollversammlung.
Beitragsordnung des Rommelwood e.V.
Ergänzung der Satzung des Rommelwood e.V. insbesondere § 5 (3) Organe - Referate
1) Mitglieder haben regelmäßig Beiträge zu entrichten gem. Mitgliederordnung (3)(c).
2) Die Höhe der Beiträge ergibt sich gemäß folgendem Schema:
Art der Mitgliedschaft (Mitgliederordnung) | Höhe des Beitrags pro Semester |
---|---|
ordentliche Mitgliedschaft | 15,00 € |
fördernde Mitgliedschaft | 15,00 € |
Ehrenmitgliedschaft | kein Beitrag |
3) Die Zahlungsmethode regelt die Geschäfts- und Finanzordnung.
4) Der Beitrag für die fördernde Mitgliedschaft kann, mit Zustimmung des Vorstands,auch durch Arbeitsleistung abgegolten werden.
5) Eine Änderung der Beitragsordnung ist nach § 7 der Satzung zu erwirken.