Beitragsordnung
Beschlossen am 29.10.2019 durch die Vollversammlung.
Beitragsordnung des Rommelwood e.V.
Ergänzung der Satzung des Rommelwood e.V. insbesondere § 5 (3) Organe - Referate
(1)Mitglieder haben regelmäßig Beiträge zu entrichten gem. Mitgliederordnung (3)(c).
(2)Die Höhe der Beiträge ergibt sich gemäß folgendem Schema:
| Art der Mitgliedschaft (Mitgliederordnung)|Höhe des Beitrags pro Semester |
| ordentliche Mitgliedschaft|15,00 €|
|fördernde Mitgliedschaft|15,00 €|
|Ehrenmitgliedschaft|kein Beitrag|
(3)Die Zahlungsmethode regelt die Geschäfts- und Finanzordnung.
(4)Der Beitrag für die fördernde Mitgliedschaft kann, mit Zustimmung des Vorstands,auch durch Arbeitsleistung abgegolten werden.
(5)Eine Änderung der Beitragsordnung ist nach § 7 der Satzung zu erwirken.