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Beitragsordnung

Beschlossen am 29.10.2019 durch die Vollversammlung.

Beitragsordnung des Rommelwood e.V.

Ergänzung der Satzung des Rommelwood e.V. insbesondere § 5 (3) Organe - Referate

1) Mitglieder haben regelmäßig Beiträge zu entrichten gem. Mitgliederordnung (3)(c).
2) Die ​Höhe der Beiträge​ ergibt sich gemäß folgendem Schema:

Art der Mitgliedschaft (Mitgliederordnung) Höhe des Beitrags pro Semester
ordentliche Mitgliedschaft 15,00 €
fördernde Mitgliedschaft 15,00 €
Ehrenmitgliedschaft kein Beitrag

3) Die ​Zahlungsmethode ​regelt die Geschäfts- und Finanzordnung.
4) Der Beitrag für die fördernde Mitgliedschaft kann, mit Zustimmung des Vorstands,auch durch ​Arbeitsleistung​ abgegolten werden.
5) Eine​ Änderung der Beitragsordnung​ ist nach § 7 der Satzung zu erwirken.